Rundum informiert – für eine Buchung ohne Risiko

Damit Ihre Buchung richtig und problemlos ablaufen kann, möchten wir Sie an dieser Stelle mit einigen wichtigen Informationen vertraut machen.

Sie erfahren, was zu tun ist, wenn Sie aus wichtigen Gründen von Ihrer Reise zurücktreten können und wie Sie sich vor unnötigen Stornokosten schützen können. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten, die aus Ihrem Vertrag mit dem Gastbetrieb entstehen und über die Leistungen Ihres Vermieters. Erläuterungen zu den im Prospekt angegebenen Preisen machen transparent, welche Leistungen sie enthalten und welche Kosten Sie evtl. selbst übernehmen müssen. So kommen Sie rundum informiert an Ihren Urlaubsort!

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Gastaufnahmebedingungen 2022 | Allgemeine Hinweise zum Gastgeberverzeichnis 2023

Reiserücktritt

Buchen ohne Risiko. Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland: 
Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
Tritt ein Gast – aus welchem Grunde auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor solchen jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Die Unterlagen hierzu erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung von Ihrem Gastgeber oder auch vom Kur- & GästeService. Genauere Infos finden Sie auch oben im Downloadbereich unter Gastaufnahmebedingungen.
Hier kommen Sie direkt zur Online-Reiseversicherung.

Preise

Alle Preisangaben sind ohne Gewähr. Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich als Richtpreise. In Einzelfällen sind Preisänderungen nach Druckbeginn der Broschüre möglich. Verbindlich ist daher immer das zuletzt von den Vermieterbetrieben angeführte Angebot. Druckfehler vorbehalten.
Der Kurbeitrag wird gesondert berechnet.

Kategorie A und B

F = Übernachtung mit Frühstück
HP = Übernachtung mit Halbpension
VP = Übernachtung mit Vollpension
Mindest- und Höchstpreise in Euro.
Die Preise sind Inklusivpreise pro Nacht und Person in den entsprechenden Saisonzeiten und schließen ein: Bedienung, Heizung, Mehrwertsteuer. Bei Kurzaufenthalten kann evtl. ein Zuschlag pro Person und Übernachtung erhobenwerden.

Kategorie C 

Mindest- und Höchstpreise in Euro. Die Tagespreise für Appartements/Ferienwohnungen und Ferienhäuser basieren pro Wohneinheit auf einen Mindestaufenthalt von 7 Tagen und beinhalten sämtliche Nebenkosten sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen (Endreinigung, Wäsche, Heizung, Wasser, Strom, Fernseher, soweit zur Grundausstattung der Wohnung gehörend, Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Küchengeräte, Reinigungsgeräte und -mittel usw.). Sonderleistungen wie Frühstück, Garage usw. sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren. Bei Aufenthalten unter bzw. über 7 Tage bitte separate Hausangebote anfordern. Größe und Ausstattung der Appartements/Ferienwohnung
Typ KB = Wohn/Schlafraum kombiniert
GT = Wohn/Schlafraum getrennt
Ausstattung
Kl = Küchenzeile
Kn = Kochnische
Kü = Küche
Pers.-Belegung = min. und max. Belegung der Wohnung mit 1 – 5 Personen
Aufpreis/Zustellbett – hier ist ggf. der Preis für ein Zustellbett angegeben.

Verehrte Gäste,

wir bitten Sie um Verständnis, dass Ihnen der Kur- & GästeService aus Gründen der Unparteilichkeit keine bestimmten Häuser empfehlen kann. Sie werden deshalb gebeten, sich direkt mit den betreffenden Häusern in Verbindung zu setzen. Für den Mietabschluss gelten die Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsverträge. Gastaufnahmebedingungen
Sollten Ihre Bemühungen ohne Erfolg sein, ist Ihnen der Kur- & GästeService gerne behilflich (Zimmervermittlung: Telefon 08531 975-580). Bitte beachten Sie, dass der Kur- & GästeService als Vermittler und nicht als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts fungiert. Ein Miet- bzw. Beherbergungsvertrag kommt lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Der Kur- & GästeService haftet nur für ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Buchungswunsches, nicht jedoch für Leistungsmängel oder nicht eingehaltene Zusagen. Zu einer ausführlichen Darstellung haben wir unseren Beherbergungsbetrieben Anzeigenraum zur Verfügung gestellt.

Wichtiger Hinweis / Datenschutz:

Der Kur- & GästeService darf über den Aufenthalt von Gästen an Dritte keine Auskünfte geben. Bitte hinterlassen Sie daher Ihre genaue Kuranschrift bei Ihren Angehörigen oder Bekannten.

Freistellungsklausel gegenüber Ansprüchen Dritter:

"Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, der Gemeinde Bad Füssing sämtliche Inhalte wie Bildmaterial oder Texte zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung zu stellen und dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter wie Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte sind. 
Der Auftraggeber stellt sicher, dass – soweit an den zur Verfügung gestellten Inhalten Rechte Dritter bestehen – er sich im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Rechte und Lizenzen befindet. Der Auftraggeber bestätigt, dass er der Gemeinde Bad Füssing die erforderlichen Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages einräumt und/oder dass Rechte Dritter einer Durchführung des Vertrages nicht entgegenstehen. 
Macht ein Dritter gegenüber der Gemeinde Bad Füssing geltend, dass durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der Vertragsdurchführung Rechte Dritter verletzt werden, wird die Gemeinde Bad Füssing den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren. 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gemeinde Bad Füssing von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aus einer solchen vom Auftraggeber zu vertretenen Rechtsverletzung freizustellen, die Gemeinde Bad Füssing bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf einfache Anforderung der Gemeinde Bad Füssing zu übernehmen."